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Versicherung Denkmalimmobilie

Viele Deutsche träumen den Traum vom Leben in einer historischen Immobilie.

Sie sehen in einer Denkmalimmobilie auch eine gute Wertanlage für die Zukunft. Egal für welchen Zweck Sie sich eine denkmalgeschützte Immobilie zulegen, eine passende Versicherung für ein solches Gebäude ist immer Pflicht.

Ab wann ist meine Immobilie eine Denkmalimmobilie?

In Deutschland gibt es ein eigenes Denkmalschutzgesetz, welches klar regelt, wann von einem Denkmal gesprochen wird. Überwacht wird dieses Gesetz vom Amt für Denkmalschutz. Diese Ämter haben spezielle Denkmallisten auf denen eingetragen wird, welches Gebäude ein Denkmal ist und welches nicht.

Damit Ihr Gebäude einen Platz auf der Liste bekommt  und zur Denkmalimmobilie wird, muss es verschiedene Kriterien erfüllen, die streng vom Amt für Denkmalschutz geprüft werden. Beispielsweise sollte das Gebäude als ein Zeitzeuge einer bestimmten kulturellen Epoche in Deutschland angesehen werden können. Dafür reicht nicht bloß der Bau in dieser Zeit. Auch muss sich die Baukunst der Zeit zweifelsfrei im Gebäude widerspiegeln.

Erst wenn ihr Gebäude es auf die Liste geschafft hat, besitzen Sie eine Denkmalimmobilie.

Welche Versicherung ist für meine Denkmalimmobilie wichtig?

Eine Denkmalimmobilie ist eine wirklich wertvolle Immobilie. Sie ist ein Stück Zeitgeschichte und viele Schäden können, wenn sie entstehen, nicht ordentlich behoben werden oder nur im Verbund mit hohen Kosten.

Die mit Abstand wichtigste Versicherung für Ihre Denkmalimmobilie ist eine Wohngebäudeversicherung. Sie schütz vor den finanziellen Folgen durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden. Vor Abschluss dieser Versicherung sollten jedoch Feinheiten beachtet werden, denn Sie besitzen keine klassische Immobilie, sondern eine Denkmalimmobilie.

Zunächst sollten sie darauf achten, dass sie auch Elementarschäden in Ihrer Versicherung mitversichern. Zu den Elementarschäden gehören einerseits Erdbeben, aber auch Hochwasser, was vor allem bei sehr alten Gebäuden schnell zu schlimmen Schäden führen kann, die nur schwer zu beheben sind. Für eine zusätzliche Versicherung der Elementarschäden wird jedoch auch ein höherer Tarif fällig, was Sie dabei bedenken sollten.

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass sie die versicherte Schadenssumme entsprechend Ihrer denkmalgeschützten Immobilie anpassen. In einer Denkmalimmobilie sind sehr häufig antike Ausstattungsstücke verbaut, die nicht nur einen hohen Wert haben, sondern auch äußerst sensibel sind. Gerade das diese Stücke einen äußerst hohen Wert haben, sollten Sie bei der versicherten Schadenssumme beachten. Haben Sie eine zu niedrige Summe gewählt, könnten die Stücke im Schadensfall eventuell nicht im vollen Umfang von der Versicherung ersetzt werden.

Wollen Sie Ihre neue Denkmalimmobilie sanieren, sollten Sie für die Bauphase über eine Bauherrenhaftpflicht nachdenken. So sind alle Risiken während ihrer Sanierung versichert, egal ob nun Schäden am Nachbargebäude entstehen oder beispielsweise an Fahrzeugen, die an ihrem Grundstück stehen.

Viele Denkmalimmobilien sind alt und daher oft aus leicht brennbarem Material gebaut. Für solche Gebäude lohnt sich eine Feuerversicherung, wenn diese nicht bereits in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist. Dabei muss, wie bei jeder anderen Versicherung, die sich auf das Gebäude selbst bezieht, die richtige Höhe der Versicherungssumme beachtet werden, da sonst die Folgekosten nicht vollständig bezahlt werden können.

Wie wird der Wert meiner Denkmalimmobilie für meine Versicherung ermittelt?

Bevor Sie Ihre Denkmalimmobilie mit einer Wohngebäudeversicherung versichern, muss, wie bei jeder anderen Immobilie auch, der Wert des Gebäudes für die Versicherung bestimmt werden. Die Wertermittlung bei einer Denkmalimmobilie läuft genauso ab, wie bei jedem anderen Gebäude auch. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf die denkmalgeschützten Teile des Gebäudes gelegt werden. Sie haben oftmals einen hohen Wert, der beim Wert des Gebäudes beachtet werden muss, um die richtige Versicherungssumme zu finden.

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