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Die Glasversicherung – für alle die Klarheit lieben

Behalten Sie den Durchblick.

Wenn die Hausratversicherung nicht greift, lassen Sie die Zusatzversicherung ran. Ob beim Kochen das Ceranfeld zu Bruch geht oder beim gemeinsamen Fußballspiel die Glasfront einen Sprung abbekommt.

Mit einer Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr über mögliche Kosten machen. Das kann sich für Sie lohnen!

Schützen Sie sich vor extra Kosten durch Glasbruch

Sie lieben freie Sicht nach außen und das sieht man Ihrem Haus auch an. Viele schöne große Fenster, die den Blick nach draußen öffnen. Sogar einen Wintergarten können Sie Ihr Eigen nennen. In diesem Fall sollten Sie tatsächlich über eine Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung nachdenken. Die Glasversicherung übernimmt nicht nur die Reparatur- und Ersatzkosten von Fensterscheiben in Ihrem Zuhause. Auch ein unbeabsichtigt zerstörtes Cerankochfeld sollte von einem guten Versicherungspartner abgedeckt werden.

Wie schließe ich eine Glasversicherung ab?

Die Glasbruchversicherung können Sie auf zwei Arten abschließen. Diese kann als Zusatzbaustein zu der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinzu gefügt werden, oder als eigenständige Sachversicherung abgeschlossen werden.

Mit einer Haushaltsglasversicherung wird in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern die Gebäude- und Mobiliarverglasung abgesichert. Mit der Pauschalglasversicherung oder Einzelglasversicherung wird Gewerbebetrieben eine Absicherung der Innen- und Außenverglasung garantiert.

Was gehört zur Glasversicherung?

Zur Glasversicherung gehören alle Glasflächen, die mit dem Gebäude und der Garage fest verbunden sind, dies betrifft Innen- und Außenscheiben. Gläser an Möbelstücken zählen zu der Mobiliarverglasung.

Kommt es zum Schaden, so erstattet der Versicherer Naturalersatz, das bedeutet die Versicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz des Glases, anfallende Lieferkosten und den Einbau der neuen Glasscheiben. Zusätzlich kommt der Versicherer für die Kosten für Aufräumarbeiten, Notschalungen, Notverglasungen, Gerüst- und Entsorgungskosten auf. Auch für den Aufwand durch Nachbesserungsarbeiten, wie Anstriche, Malereien, Folien oder den Ausbau von Markisen und Schutzgittern wird entschädigt und anfallende Kosten für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten übernommen.

Nicht enthalten in der Glasbruchversicherung mitversichert sind Katzer und Schrammen auf dem Glas, ebenso wie das Erblinden des Glases. Hohlgläser wie Trinkgläser, Handspiegel, Glühbirnen und Leuchtröhren fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Was ist mit Schäden, die durch einen Einbruch verursacht wurden?

Kommt es bei einem Einbruch zu einem Schaden, weil der Einbrecher ein Fensterglas beschädigt hat, so wird der Schaden von der Hausratversicherung reguliert. Dennoch sollten Sie bei einem Einbruch immer die Polizei einschalten und den Schaden feststellen lassen. Natürlich sollten Sie zur Absicherung Ihres Hab und Gut bei einem Einbruch eine Hausratversicherung haben.

Was sollten Sie beachten?

Bei der Meldung Ihrer Schadensfälle sind enge Fristen zu beachten. Sie sollten möglichst noch taggleich ihren Versicherer über den Schaden in Kenntnis setzen, dies ist natürlich auch telefonisch möglich. Zur Sicherheit sollten Sie aber immer möglichst zeitnah einen schriftlichen Schadensbericht an ihren Versicherer senden. Je nach Situation muss dann geklärt werden, ob die Regulierung über die Hausrat- oder die Zusatzversicherung abgewickelt wird, entscheidend dabei ist die Ursache für den Schaden.

In der normalen Hausratversicherung sind Schäden, wie ein von einem Fußball zerbrochenes Fenster, oder eine von einer Person zerbrochenen Vase nicht von der Versicherung abgedeckt. Hier empfielt sich auf jeden Fall eine selbstständige Glasbruchversicherung.

Mit unserem Tarifrechner können Sie in aller Ruhe und kostenfrei die Konditionen der Versicherungsanbieter vergleichen.

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