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Musikinstrumentenversicherung

Instrumente richtig absichern!

Ob Privatperson oder hauptberuflicher Musiker, die teuren Musikinstrumente sollte man gut versichern. Denn schnell kann es zu einem Schaden kommen und Sie bleiben auf den verursachten Kosten sitzen.

Wie kann ich mein Musikinstrument richtig versichern?

In erster Linie ist ihr Instrument über die Hausratversicherung abgedeckt. Beachten Sie hierbei aber, dass nur nicht gespielte Instrumente versichert sind. Weder das Vergessen, Liegenlassen noch das Herunterfallen ist über die Hausratversicherung mitversichert. Fällt Ihnen zu Hause ihr Instrument aus der Hand oder rutscht aus dem Ständer und wird dabei beschädigt, übernimmt der Versicherer hier keine Kosten. Auch Überspannungsschäden an E-Gitarren werden hier nicht vom Versicherer übernommen.

Um Ihr Instrument daher richtig abzusichern, empfiehlt sich eine Musikinstrumentenversicherung, die die Leistungen der Hausratversicherung weit übersteigt. Diese gehört zu den Sachversicherungen und deckt Schäden durch Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung durch Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Verlust, Raub, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und sonstigen elementaren Ereignissen ab.  Nicht enthalten in den Leistungen sind aber auch hier Kratzer, Herstellungsfehler und Gebrauchsspuren.

Die häufigsten Schäden, die bei der Musikinstrumentenversicherung auftreten, sind Transportschäden, gleich gefolgt von Diebstahl. Haben Sie beispielsweise einen Autounfall und dabei wird Ihr Instrument beschädigt, leistet der Versicherer und zahlt die anfallenden Reparaturkosten. Einige Versicherer zahlen sogar bei Schusseligkeit, dies fällt dann unter die Allgefahrendeckung. Diese leistet sogar dann, wenn das Instrument kurzfristig an einen Bekannten verliehen und dabei beschädigt wurde. Bei der Allgefahrendeckung für Instrumente sind alle Schäden abgesichert, die nicht von der Police ausgeschlossen wurden. Ausschlüsse müssen hier klar im Vertrag aufgeführt sein.

Neben den Instrumenten sichert die Musikinstrumentenversicherung zusätzlich auch das Zubehör ab, wie Bögen, Hüllen, Koffer und Ständer. Bands können zusätzlich ihr elektronisches Equipment, wie Lautsprecher und Verstärker mitversichern. Auftritte in der Öffentlichkeit dagegen sind in den meisten Versicherungen ausgeschlossen, diese können allerdings mit einem Zusatzbaustein dazu gebucht werden.

Worauf sollte man bei einer Musikinstrumentenversicherung achten?

Besonders für hauptberufliche Musiker, die viel reisen, ist es wichtig auf den Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung zu achten. Bei den meisten Versicherern ist der Versicherungsschutz auf Deutschland und die EU-Länder beschränkt. Gegen einen Aufpreis ist aber auch ein weltweiter Schutz abzuschließen.

Wichtig für Sie kann ebenso die Lagerung des Instrumentes in einem Proberaum sein. Viele Versicherer schließen unbewohnte Häuser meist vom Versicherungsschutz aus, was auf die meisten Proberäume zutrifft. Andere Versicherungen decken diese Versicherungslücke zwar mit ab, verlangen aber eine Sicherungsbeschreibung. Lassen Sie beispielsweise Ihr Cello über Nacht im Konzertsaal stehen, ist hier kein Versicherungsschutz gegeben.

Generell sollte ein Instrument nicht unbedingt im Auto liegen gelassen werden, oftmals geht es aber gar nicht anders. Wichtig hierbei ist, dass das Instrument möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug verstaut wird, sonst kann bei einem Schaden durch Diebstahl dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Nachts sieht das Ganze schon anders aus. Parken Sie Ihren Wagen im Freien oder in einem unbewachten Parkhaus und es tritt ein Schaden ein, besteht kein Versicherungsschutz. Die Nacht gilt für den Versicherer in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr, dieser kann je nach Versicherer aber auch auf 24 Uhr gesetzt werden. Um sein Instrument zu schützen, muss ein Drummer, der abends von einem Konzert kommt, sein Schlagzeug noch an diesem Abend ausladen, auch wenn die Nachbarschaft dadurch geweckt wird und sich gestört fühlt.

Der preisliche Aspekt

Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Art und dem Wert des Instrumentes. Versicherbar ist der Zeit oder der Neuwert. Der Vertrag kann als Einzelversicherung oder als Gruppenvertrag geschlossen werden. Dies eignet sich vor allem für Orchester oder Musikschulen. Hierbei sind alle im Ensemble enthaltenen Instrumente versichert, auch wenn diese nicht extra in der Police erwähnt wurden.

Als Privatperson können Sie eine einzelne Gitarre bereits für 30 € im Jahr versichern, während eine Band mit einem Equipment im Wert von 20.000 € bereits 500 € Jahresprämie zahlen muss. Ab einem Instrumentenwert von 10.000 € zahlt die Versicherung bei einer durch einen Schaden entstandene Klangveränderung, die nicht zu reparieren ist, einen Wertausgleich.

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